Was tun bei einem Unfall im Ausland

Wenn Sie mit einem Mietwagen im Ausland unterwegs sind, dann erkundigen Sie sich am besten bereits bei der Anmietung des Wagens, wie Sie sich bei Unfällen zu verhalten haben. Der Mietwagenanbieter sollte Ihnen außerdem Rufnummern der örtlichen Polizei, Notrufnummern usw. aushändigen.

Egal ob mit Mietwagen oder dem eigenen PKW im Ausland unterwegs, zunächst einmal gilt auch bei einem Unfall im Ausland wie bei allen Unfällen grundsätzlich:

  1. Ruhe bewahren, Situation überblicken und Warnblinker anschalten.
  2. Mitfahrer und sich selbst in Sicherheit bringen und ggf. Warnwesten anlegen
  3. Unfallstelle mit Warndreieck sichern oder bei kleineren Blechschäden Fahrzeug an den Straßenrand fahren.
  4. Erste Hilfe leisten, wenn es Verletzte gibt und entsprechend Krankenwagen und wenn notwendig Feuerwehr alarmieren.
  5. Polizei rufen bei Verletzten, hohem Sachschaden, ungeklärter Schuldfrage, wenn sich der Unfallgegner nicht ausweisen kann oder sich vom Unfallort entfernt.
  6. Unfallprotokoll anfertigen, europäischen Unfallbereicht ausfüllen. Es geht darum, den Unfallhergang so genau wie möglich zu skizzieren, zu beschreiben und am besten zu fotografieren. Außerdem werden die Daten aller Unfallbeteiligten und Zeugen benötigt (Name, Anschrift, Telefonnummer) sowie der Fahrzeughalter, KFZ-Kennzeichen und Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners usw..

Zur Erleichterung der Erfassung aller notwendigen Informationen wurde ein einheitlicher europäischer Unfallbericht gestaltet, der inhaltlich und grafisch in ganz Europa identisch ist. Hier sind die wichtigen Fragen zum Unfall vordefiniert, die bei der Schadenregulierung beantwortet werden müssen. Um Sprachbarrieren zu überwinden, ist der Unfallbericht zweisprachig verfasst, nämlich in deutscher Sprache und in der Sprache des Landes, in das der Fahrer reisen möchte. Der Unfallbericht muss von beiden Unfallbeteiligten ausgefüllt und unterschrieben werden, wobei die Unterschrift kein Schuldanerkenntnis darstellt. Er steht im Internet als Download zur Verfügung (beispielsweise bei den Versicherern). Der Unfallbericht sollte sich in zweifacher Ausführung im Fahrzeug, z.B. im Handschuhfach des Wagens befinden, damit er im Fall der Fälle griffbereit ist. Idealerweise befindet sich dort auch eine Einwegkamera, um Fotos von der Unfallstelle machen zu können.

In den vergangenen Jahren wurde die Abwicklung der Schadenregulierung von Unfällen im Ausland stetig vereinfacht. So wurde eine Richtlinie verabschiedet, entsprechend derer jeder Versicherer in der EU sowie Island, Lichtenstein und Norwegen in jedem Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt hat. Zurück in Deutschland kann sich also der deutsche Unfallgegner an den Beauftragen der ausländischen Versicherung wenden.
Die Informationen wer das ist sowie weiterführende Informationen können beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft eV (GDV) eingeholt werden.

Geschrieben von RHa am 11.06.2009 um 16:58:16
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