Checkliste: Mietwagen im Urlaub

Unsere 8 Top-Tipps schützen vor einigen Ärgernissen mit dem Mietwagen im Ausland

Die Vielzahl der Möglichkeiten, am Urlaubsziel an einen Mietwagen zu kommen, sind groß. So bieten viele Reiseveranstalter heute Paketbuchungen an, bei denen bereits ein Mietwagen zum Flug hinzugebucht werden kann. Über das Internet ist ein Anbieter- und Preisvergleich der Autovermietungen im In- und Urlaubsland schon von zu Hause aus möglich. Hier können gezielt Sonderangebote geprüft und verglichen werden. Die Buchung bereits zu Hause vorzunehmen hat den Vorteil, dass der Mietvertrag auf deutsch abgeschlossen werden kann.
Andere Urlauber bevorzugen es, die günstigen Angebote direkt im Urlaubsland zu buchen. Egal über welchen Weg man sich einen Mietwagen im Urlaub bucht, sollten einige Tipps beherzigt werden, um sich vor den gröbsten Fallstricken zu schützen.

  1. Sonderangebote und versteckte Kosten – wie finde ich den passenden günstigsten Anbieter?

    Beim Preisvergleich von Mietwagenanbietern ist es immer ratsam, die genauen Konditionen für einen angebotenen Miettarif zu prüfen. Dabei können sich die Billigtarife einiger Mietwagenanbieter schnell als alles andere als super-günstig entpuppen.
    Verglichen werden sollte insbesondere, ob es festgelegte Freikilometer gibt, die während der Nutzung gefahren werden dürfen oder nicht. Was sind die Mehrkosten für jeden weiteren Kilometer außerhalb des Frei-Kontingentes.
    Ein weiteres wichtiges Vergleichskriterium sind die Versicherungsleistungen, die im Vertrag geregelt sind. Dabei sollte auch geprüft werden, dass keine unnötigen Versicherungsleistungen bezahlt werden, wie z.B. eine zusätzliche Gepäckversicherung.
    Im Mietpreis sollten sämtliche Steuern und die Mehrwertsteuer enthalten sein.
    Der Vertrag sollte in einer Sprache abgeschlossen werden, die für den Automieter verständlich ist.
    Ein wichtiges Auswahlkriterium ist auch die Autoflotte des Anbieters: Welche Fahrzeuge welchen Baujahres bietet die Mietwagenfirma an und mit welcher Ausstattung.
    Zu prüfen sind außerdem etwaige weitere Kosten, die im Zuge der Anmietung entstehen können: Fallen Bearbeitungskosten an und wenn ja in welcher Höhe. Werden Reinigungskosten extra berechnet. Was ist hinsichtlich der Tankregelung im Angebot festgehalten: Tankt der Vermieter des Mietwagens bei Rückgabe das Fahrzeug voll, können zusätzliche Tank- und Serviceleistungen abgerechnet werden. Gibt es zusätzliche Kosten für z.B. Kindersitze oder werden Straßennutzungsgebühren berechnet.
    Außerdem sollte man sich generell nicht auf Anbieter einlassen, die unseriös wirken oder die gewünschten Informationen nicht transparent machen können oder wollen.

  2. Was muss der Mieter eines Mietwagens schon im Vorfeld beachten

    Schon vorab sollte man prüfen, welche Unterlagen der Vermieter des Mietwagens benötigt, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden und welche sonstigen Regelungen gelten. Häufig wird die Bereitstellung einer Kaution gefordert, die z.B. auf der Kreditkarte des Automieters für die Dauer der Anmiete belastet wird. Führerschein und Personalausweis müssen selbstverständlich beigebracht werden. Eine Voraussetzung um einen Mietwagen zu leihen ist weiterhin, dass der Mieter mindestens schon ein Jahr lang den Führerschein besitzt. Außerdem gelten bei den meisten Autovermietungen Altersbeschränkungen. Wer diese nicht erfüllt, muss entweder mehr bezahlen oder bekommt gar kein Auto verliehen: üblicherweise wird ein Mindestalter zwischen 21 und 25 Jahren gefordert, es kann aber auch ein Höchstalter für die Verleihung eines Mietwagens festgelegt sein.

  3. Mietvertrag

    Der Mietvertrag sollte schriftlich für den Mieter und Vermieter abgeschlossen werden. Außerdem sollte er in einer Sprache verfasst sein, die der Mieter des Wagens versteht. Wie bei allen Verträgen gilt auch hier: Unbedingt lesen und alle Verständnisfragen beseitigen - schließlich unterschreibt der Mieter den Vertrag mit seinem guten Namen. Alle Nebenabreden sollten ebenfalls schriftlich festgehalten werden.
    Weiterhin muss im Vertrag geregelt sein, wer den Mietwagen lenken darf, denn nur für diese Person besteht ein Versicherungsschutz. Im Mietvertrag können weitere Fahrer bzw. Lenker des Fahrzeugs bestimmt werden. Dies kostet in der Regel extra.

  4. Mietwagen checken

    Vergewissern Sie sich vor Fahrantritt am Fahrzeug über die Fahrtüchtigkeit des Wagens und prüfen Sie ihn dabei auch auf Blech- oder Lackschäden. Achten Sie insbesondere auf die Reifen, die über das geforderte Mindestprofil verfügen müssen, Funktionstüchtigkeit der Bremsen, des Lichtes, Scheibenwischer und ob der Wagen anspringt. Lassen Sie sich bei unbekannten Modellen die Funktionsweise grob zeigen und die Bedeutung unbekannter Anzeigenleuchten und Ähnliches erklären. Alle festgestellten Mängel, auch kleine Kratzer oder Schrammen zeigen Sie dem Vermieter an und lassen diese schriftlich festhalten. So können Sie u.a. sicherstellen, dass bei Rückgabe des Wagens nicht Sie für bereits bestehende Schäden haften.

    Ist im Mietvertrag die Übergabe des Fahrzeugs mit vollem Tank festgehalten, prüfen Sie die Tankanzeige, fehlende Liter sollten ebenfalls schriftlich festgehalten werden, sonst zahlen Sie am Ende doppelt, da Sie den Mietwagen vor der Rückgabe voll tanken müssen.

  5. Warndreieck, Verbandkasten und Co.

    Weiterhin ist zu prüfen, ob Warndreieck, Verbandkasten oder Sicherheitswesten an Board des Mietwagens vorhanden sind. Hier sollte sich der Mieter im Vorfeld erkundigen, welche Mitführpflichten im Land bestehen, so müssen beispielsweise in Spanien u.a. 2 Warndreiecke und Warnwesten im Fahrzeug mitgeführt werden.

  6. Verhalten bei Unfällen, Pannen oder Diebstahl des Mietwagens

    Der Mieter sollte sich beim Vermieter des Fahrzeugs erkundigen, wie er sich im Falle eines Autounfalls, einer Panne oder gar dem Diebstahl des Wagens verhalten sollen. Viele Verleiher haben für solche Ereignisse entsprechende Rufnummern und helfen vor Ort weiter.
    Bei Unfällen sollte die Polizei hinzugezogen werden. Bei Personenschäden außerdem den Rettungsdienst rufen und erste Hilfe leisten. Außerdem sollte ein Unfallprotokoll angefertigt werden, mit den Angaben zum genauen Datum des Unfalls, der genauen Zeit, den genauen Angaben der Beteiligten (Anschrift, Name entsprechend Personalausweis), des genauen Unfallhergangs und Angaben zu Zeugen (Anschrift, Name Personalausweis), falls vorhanden. Evtl. Skizzen zum Unfallhergang anfertigen und Fotos machen. Vom Unfallgegner immer auch KFZ-Kennzeichen notieren. Je nachdem in welchem Land man unterwegs ist, kann man sich bereits zu Hause einen Unfallbericht besorgen (Internet Download). Lassen Sie sich stets Kopien geben.

  7. Geben Sie den Schlüssel für den Mietwagen nicht aus der Hand

    Es kann vorkommen, dass als Mitarbeiter der Autovermietung getarnte Betrüger am Parkdeck unter dem Vorwand, Ihnen den Mietwagen vorzufahren, sich mit diesem aus dem Staub machen. Daher gilt hier genau wie im Fall der Rückgabe des Autos: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Geben Sie den Mietwagenschlüssel außer am Schalter des Vermieters am besten nicht aus der Hand.

  8. Tankregelung Mietwagen

    Hier ist zu bedenken, dass viele Mietwagenverleiher als Service anbieten, den Wagen nach Rückgabe selbst voll zu tanken. Allerdings kostet das in der Regel mehr, als wenn man den Wagen an der letzten Tankstelle vor der Abgabe selbst aufgetankt hätte, da die Verleiher diesen Service extra berechnen.

  9. Geschrieben von RHa am 11.06.2009 um 16:58:16

    Insgesamt Kommentare: 2

    • 1So eine Checkliste finde ich wichtig, man muss ja doch auf einiges achten. Bei Kratzern und Beulen bin ich echt pingelig, hatte da schon mal Ärger, weil mir der Vermieter einen haarfeinen Kratzer an der Stoßstange überhelfen wollte.Kommentar von Peter vom 26.07.2009 um 00:17:55
    • 2Super Artikel ... passtKommentar von Supergirl vom 07.07.2009 um 03:00:49
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