Benzinregelung bei Mietwagen

Es gibt verschiedene Tankregelungen bei den Mietwagenanbietern bei der Abholung und Rückgabe des Mietwagens.

Die gängigsten Tankregelungen bei Mietwagen sind:

  1. Der Mietwagen wird mit vollem Tank übernommen und entsprechend auch mit vollem Tank wieder abgegeben. Meist wird ein Betrag in Höhe der Kosten einer vollen Tankfüllung als Sicherheit auf der Kreditkarte des Mieters geblockt. Bei Anmietung ist darauf zu achten, dass man den Wagen auch wirklich mit vollem Tank erhält. Sollte der Wagen nicht wirklich voll getankt sein, zeigen Sie dies dem Vermieter an, denn sonst werden Sie doppelt zur Kasse gebeten. Daneben sollten Sie bei Rückgabe den Wagen selbst betanken, da in der Regel neben Benzinaufschlägen auch Tank- und Servicegebühren vom Mietwagenanbieter in Rechnung gestellt werden.
  2. Der Mietwagen wird mit vollem Tank an den Mieter übergeben und die erste Tankfüllung wird dem Mieter direkt in Rechnung gestellt. Zurückgegeben werden darf der Mietwagen dann aber auch mit leerem Tank. Diese Regelung ist gerade in Südländern sehr verbreitet. Achten Sie auch hier darauf, dass der Tank bei Entgegennahme wirklich voll ist. Prüfen Sie außerdem, dass der berechnete Benzinpreis marktüblich ist. Oft wird nämlich ein pauschaler „Haustarif“ in Rechnung gestellt.
    Bei Rückgabe noch im Tank befindliches Benzin wird meist nicht zurückberechnet, gerade in den letzten Miettagen sollte man daher nur noch nach Bedarf tanken. Der Vorteil bei dieser Regelung ist, dass das lästige Nachtanken kurz vor Abgabe des Mietwagens entfällt, damit wird auch das Risiko hoher Nachzahlungen und einer zu leistenden Servicegebühr kleiner. Und der Zeitdruck noch vor dem Checkin, den Wagen zu betanken und an den Vermieter zurückzugeben wird ebenfalls kleiner, es muss nicht mehr auf den letzten Drücker eine Tankstelle am Flughafen besucht werden, bei der das Benzin häufig teurer ist.
  3. Der aktuelle Stand des Tankanzeigers wird durch die Mietstation festgehalten und der Mietwagen muss mit mindestens demselben Stand wieder abgegeben werden. In diesem Fall sollte ein ungefähres Gefühl dafür entwickelt werden, wann wie viel getankt werden muss, denn auch hier wird ein Zuviel an Benzin häufig nicht zurückgezahlt.

Wenn anzunehmen ist, dass Sie keine komplette Tankfüllung verfahren werden, also wenn Sie bspw. nur wenige Tage mieten oder nur wenige Kilometer gefahren werden sollen, fahren Sie mit den Regelungen 1 und 3 besser. Wer im Urlaub jedoch mit dem Auto 1 oder 2 Wochen das Land erkunden möchte, der kann sicherlich mit allen 3 Benzinregelungen gut leben.

Tipp: Bekommen Sie ein Gefühl für den Benzinverbrauch des Mietwagens bei Ihrer Fahrweise. So können Sie bei Regelung 2 und 3 recht gut vor der letzten Betankung berechnen, wie viele Liter Sie am besten noch nachfüllen sollten.

Geschrieben von RHa am 11.06.2009 um 16:58:16

Insgesamt Kommentare: 2

  • 1Mir ist die variante am liebsten bei der ich den wagen so zurückgebe, wie ich ihn bekommen habe. dann kann ich bei einer günstigeren Tankstelle im inland tanken und mus nicht auf die teuren Tankstellen am Flughafen. Kommentar von Peter vom 26.07.2009 um 00:13:20
  • 2sixt nimmt 3,33€ für das nachtanken. ist das rechtens ?Kommentar von mike mackott vom 20.09.2009 um 10:29:00
Relevante verwandte Artikel
Kategorien